Informationen
Auf der Seite Fachgebiete können Sie sich über die Fachgebiete informieren, für die ich in der Regel Übersetzungen anbiete. Die Entscheidung, ob eine Übersetzung realisierbar ist, hängt jedoch immer vom Einzelfall ab. Wenn Sie eine Übersetzung benötigen, die nicht genau in diese Fachgebiete passt, würde ich mich ebenfalls über eine Anfrage freuen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist die Übersetzung eines Dokumentes durch einen dazu befugten gerichtlich ermächtigten Übersetzer. Sie wird von ihm mit einem Vermerk versehen, dass die Übersetzung das fremdsprachige Dokument richtig und vollständig wiedergibt. Es folgen Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Übersetzers. Die Übersetzung wird mit einer Kopie des Originals verbunden. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite Beglaubigte Übersetzungen.
Beglaubigung der Unterschrift auf Übersetzungen und Originalurkunden
In China werden deutsche öffentliche Urkunden und beglaubigte Übersetzungen häufig nur anerkannt, wenn ihre Echtheit durch die chinesische Vertretung in Deutschland mittels Legalisation bestätigt worden ist. Es ist ratsam, sich zuerst bei der chinesischen Botschaft oder der betreffenden Behörde in China zu erkundigen, ob eine Legalisation durch die Botschaft verlangt wird und ob sich die Legalisation nur auf die deutschen Originaldokumente oder nur auf die beglaubigten Übersetzungen oder auf beides beziehen soll. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Seite Beglaubigungen.
Übersetzungsdienst Chinesisch
Stefan Ullmann
Leipziger Str. 117
10117 Berlin
Tel.: (030) 229 9005
Fax: (030) 229 4577
E-Mail: info@
uebersetzungsdienst-
chinesisch.de