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Privatkunden

Schwerpunkte:

Beglaubigte Übersetzung Chinesisch-Deutsch von Urkunden aus China

Beglaubigte Übersetzung von chinesischen Führerscheinen 

Sie haben es vielleicht selbst bereits einmal erlebt:
Wenn Sie Urkunden aus China bei deutschen Behörden vorlegen müssen, wird oftmals eine sogenannte beglaubigte Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer aus Deutschland gefordert. In einem solchen Fall kann ich Ihnen gern helfen und innerhalb von etwa 2-3 Werktagen die benötigte Übersetzung anfertigen.

So ähnlich ist auch das Verfahren für die Vorlage von deutschen Urkunden in China. In der Regel wird von einer Behörde in China eine Urkunde und eine Übersetzung verlangt, die von der chinesischen Botschaft gestempelt wurden, das heißt legalisiert wurden. Das bedeutet, dass vorher eine beglaubigte Übersetzung angefertigt werden muss.

Einzelheiten finden Sie auf den Seiten Übersetzungen für Privatkunden, Hinweise, beglaubigte Übersetzungen und Beglaubigungen.

Auch Übersetzungen in Zusammenhang mit Englisch sowie Übersetzungen von Fachtexten Chinesisch-Deutsch kann ich gern für Sie anfertigen.

Rufen Sie mich an oder senden Sie eine E-Mail an:

info@uebersetzungsdienst-chinesisch.de

Ich unterbreite Ihnen gern ein Angebot.


Übersetzungsdienst Chinesisch
Stefan Ullmann
Leipziger Str. 117
10117 Berlin

Tel.: (030) 229 9005
Fax: (030) 229 4577
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