Privatkunden
Schwerpunkte:
Beglaubigte Übersetzung Chinesisch-Deutsch von Urkunden aus China
Beglaubigte Übersetzung von chinesischen Führerscheinen
Sie haben es vielleicht selbst bereits einmal erlebt:
Wenn Sie Urkunden aus China bei deutschen Behörden vorlegen müssen,
wird oftmals eine sogenannte beglaubigte Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer aus Deutschland gefordert. In
einem solchen Fall
kann ich Ihnen gern helfen und innerhalb von etwa 2-3 Werktagen die
benötigte Übersetzung anfertigen.
So ähnlich ist auch das Verfahren für die Vorlage von deutschen
Urkunden
in China. In der Regel wird von einer Behörde in China eine Urkunde und
eine Übersetzung verlangt, die von der chinesischen Botschaft
gestempelt wurden, das heißt legalisiert wurden. Das bedeutet, dass
vorher eine beglaubigte Übersetzung angefertigt werden muss.
Einzelheiten finden Sie auf den Seiten Übersetzungen für Privatkunden,
Hinweise,
beglaubigte
Übersetzungen und Beglaubigungen.
Auch Übersetzungen in Zusammenhang mit Englisch sowie Übersetzungen von
Fachtexten Chinesisch-Deutsch kann ich gern für Sie anfertigen.
Rufen Sie mich an oder senden Sie eine
E-Mail an:
Ich unterbreite Ihnen gern ein Angebot.
Übersetzungsdienst Chinesisch
Stefan Ullmann
Leipziger Str. 117
10117 Berlin
Tel.: (030) 229 9005
Fax: (030) 229 4577
E-Mail: info@
uebersetzungsdienst-
chinesisch.de